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Bestattungsvorsorge
Auch wenn es vielen Menschen zu Lebzeiten schwer fällt, sich mit dem eigenem Tod zu beschäftigen, ist die Bestattungsvorsorge nicht nur eine Erleichterung für die Angehörigen, vielmehr bietet die Bestattungsvorsorge verschiedene Möglichkeiten.
Bestattungsvorsorge
Die Bestattungsvorsorge sollte man rechtzeitig abschliessen, um so den Angehörigen dies zu ersparen. Durch einen Vorsorgevertrag kann man seine Bestattung selbst planen und den Ablauf der Bestattung selbst bestimmen. Hier wird den Angehörigen bei der Trauer schon im Voraus geholfen.
Den Bestattungswünsche sollten nicht in einem Testament festgehalten werden, da dieses eigentlich erst nach der Beisetzung geöffnet werden sollte.
„Memento moriendum esse“ dieser Ausspruch stammt aus dem Mittelalter und bedeutet „Sei eingedenk, dass du sterben musst“. Auch wenn es vielen Menschen zu Lebzeiten schwer fällt sich mit dem eigenem Tod zu beschäftigen, bekommt die Bestattungsvorsorge immer mehr Zuspruch.
Unter der Bestattungsvorsorge versteht sich ein Vertrag, mit einem Bestattungsunternehmen, in dem verschiedene Belange rund um das eigene Ableben festgelegt werden. Bei diesem Vertrag handelt es sich um einem sogenannten Werkvertrag, das heißt es kommt ein privatrechtlicher Vertrag zustande bei dem sich ein Vertragspartner verpflichtet eine Leistung zu erbringen während der der andere Partner eine Zahlung erbringt.
Bei der Bestattungsvorsorge gibt es verschiedene Varianten.
Es gibt die Möglichkeit das der Kunde vor seinem Tod seine Wünsche beim Bestatter festlegt und das die Angehörigen im Todesfall die anfallenden Kosten tragen.
Eine andere Möglichkeit ist es die vertraglich festgelegten Leistungen im Vorraus beim Bestatter seines Vertrauens zu begleichen, die gezahlten Gelder fließen dann meist auf ein Treuhandkonto.
Dann gibt es noch die Variante eine Kombination aus Bestattungsvorsorge und Sterbegeldversicherung abzuschließen. Die Sterbegeldversicherung ist eine Lebensversicherung, deren Kapitalausschüttung auf den Tod des Versicherten fällt. Stirbt nun der Versicherte bei dieser Form der Bestattungsvorsorge, erhält als Bezugsberechtigter das Bestattungsunternehmen die Auszahlung und kann den Wünschen des Verstorbenen nachkommen.
Zu erwähnen bleibt noch, dass die Wünsche des Betroffenen gegenüber der totenfürsorgepflichtigen Angehörigen Vorrang haben, solange die Wünsche den Bestattungsgesetzen entsprechen.
Mit günstigen Bestattungs-Vorsorgeverträgen kann man die entstehenden finanziellen Kosten, sehr gut abfedern und im Idealfall die komplette Bestattung finanzieren.