In Deutschland sind die nächsten Angehörigen verpflichtet eine Bestattung auszurichten. Diese so genannte Totensorgepflicht ist unabhängig vom Erbe. An die Wünsche des Verstorbenen, die im Testament oder einem Erbvertrag geäußert wurden, ist sich zu halten. Dies ist nicht gleichzusetzen mit der Kostenübernahmepflicht, die Kosten werden laut BGB von dem Erben übernommen. Ist der Tod durch einen Dritten verschuldet worden, kann der Erbe sich die Kosten der Beerdigung von diesem zurückzahlen lassen.
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